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Ad-hoc Mitteilung

PORR AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2, 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002

Wien, 24.05.2016 – Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien, Widerruf der bestehen-den Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien, verbunden mit der neuen Ermäch-tigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien sowie zur Einziehung von eigenen Aktien sowie Beschluss über die Veräußerung eigener Aktien.
 
Die 136. ordentliche Hauptversammlung der PORR AG, 1100 Wien, Absberggasse 47, abgehalten am 24.05.2016 fasste folgenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6:
 
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu dem gesetzlich zulässigen Ausmaß von 10% des Grundkapitals unter Einschluss bereits erworbener Aktien ermächtigt. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als EUR 1,00 und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der Erwerb kann über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen, insbesondere auch außerbörslich, oder von einzelnen, veräußerungswilligen Aktionären (negotiated purchase) und auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand wird weiters ermächtigt, die jeweiligen Rückkaufsbedingungen festzusetzen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.
 
Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2013 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu veräußern, wird widerrufen und durch die folgende Ermächtigung ersetzt:
 
Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre bei Veräußerung oder Verwendung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot wird ausgeschlossen (Ausschluss des Bezugsrechts). 
 
Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von eigenen Aktien ergeben, zu beschließen.
 
Der Vorstand beschloss am 24.05.2016, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und die von der Gesellschaft derzeit (direkt oder indirekt) gehaltenen eigenen Aktien im Wege der Reinvestition von Sonderdividenden in Dividendenaktien zu den folgenden Bedingungen an bestehende Aktionäre der PORR AG zu veräußern. Der Aufsichtsrat der PORR AG hat der vom Vorstand vorgeschlagenen Veräußerung eigener Aktien an bestehende Aktionäre im Wege der Reinvestition von Sonderdividenden mit Beschluss vom 24.05.2016 seine Zustimmung erteilt.

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung war der 24.05.2016. 
       
  2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz erfolgt am 24.05.2016.
     
  3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung erfolgt voraussichtlich am 21.06.2016.
      
  4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).
      
  5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 595.412 Stück Aktien - dies entspricht ca. 2 % des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Die konkrete Anzahl an eigenen Aktien, die im Rahmen der Übertragung verkauft werden, hängt vom Ausmaß der Ausübung der Anrechte (ISIN AT0000A1L6V3) zur Reinvestition der Sonderdividende in Dividendenaktien durch die Aktionäre der Gesellschaft ab. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 29.095.000,00. Es ist zerlegt in 29.095.000 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
     
  6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: der Gegenwert folgt aus dem festzulegenden Reinvestitionspreis je Dividendenaktie, der sich aus dem Bezugsverhältnis (Zähler des Bezugsverhältnisses mal EUR 0,50) berechnet; das Bezugsverhältnis wird unmittelbar nach Ende der Bezugsfrist festgelegt werden, und zwar unter Heranziehung des Referenzpreises, dividiert durch EUR 0,50 und abgerundet auf die nächste ganzzahlige Zahl; der Referenzpreis wiederum ist gleich oder geringfügig unter dem volumengewichteten Durchschnittskurs der PORR-Aktien in Euro im XETRA-Handel an der Wiener Börse an dem letzten Handelstag vor dem Tag der Festsetzung des Reinvestitionspreises.
      
  7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: außerbörsliche Übertragung an Aktionäre der PORR AG im Wege einer Reinvestition in Dividendenaktien der PORR AG. Hinsicht-lich der Sonderdividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Aktie besteht für Aktionäre die Möglichkeit zu wählen, sofern eine ausreichende Anzahl von PORR-Aktien gehalten wird, diese Sonderdividende im Wege der Reinvestition in Dividendenaktien der PORR AG zu erhalten (Scrip Dividend). 
      
  8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: keine.
      
  9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.
      
  10. Änderungen der bereits veröffentlichten Angaben über die im Rahmen der Veräußerung durchgeführten Transaktionen erfolgen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations", insbesondere unter https://porr-group.com/investor-relations/disclaimer-scrip-dividend/.
     

Rückfragehinweis:
 
Dir. MMag. Christian B. Maier, CFO
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1009
E-Mail: christian.maier@porr.at

Dir. Prok. Rolf Petersen
Konzernmanagement
PORR AG
Tel: +43 (0) 50 626 1199
E-Mail: rolf.petersen@porr.at
 
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