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Compliance

Für einen fairen Umgang mit unseren Stakeholdern.

Bereits seit mehr als zehn Jahren verfügt die PORR über eine gruppenweite Emittenten-Compliance-Richtlinie. Die Richtlinie enthält Grundsätze zur Informationsweitergabe, definiert Maßnahmen zur Vermeidung eines Missbrauchs von Insiderinformationen und regelt alles, was die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt und Interessenskonflikte vermeidet. Die laufende Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen ist dabei selbstverständlich. Ein eigener Compliance-Verantwortlicher überwacht die Einhaltung sämtlicher Richtlinien.

Compliance in der PORR Group

Basierend auf der Unternehmensethik (PORR Code of Conduct) und den Unternehmenswerten (PORR Prinzipien) kommt der Compliance Organisation die Aufgabe zu, durch das Compliance Management System (PORR CMS) für die Umsetzung interner Richtlinien (z.B. Korruptions-Richtlinie) gesetzeskonformes Verhalten und die Einhaltung des ÖCGK (des Österreichischen Corporate Governance Kodex) zu sorgen.

Die Zusammenarbeit mit der Revision (Internal Audit), der Personal- und der Rechtsabteilung, sowie dem Management ist dabei ein wesentlicher Garant für die Funktionsfähigkeit der Compliance-Organisation. Die PORR AG hat zudem als börsennotierte AG alle Bestimmungen des Börsegesetzes und die seit 3. Juli 2016 geltende EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu erfüllen. Diese Aufgabe stellt einen wesentlichen Teil der Compliance-Funktion und -Organisation dar.

Die PORR verfügt über

  • ein Compliance Management System (Handbuch)
  • die Emittenten-Compliance-Richtlinie
  • eine Richtlinie zur Vermeidung von korruptem Verhalten
  • eine Richtlinie zu Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • weitere Richtlinien (zur Prüfung von Verträgen und Geschäftspartnern, zur Vermeidung illegaler Ausländerbeschäftigung und Sozialdumping, sowie zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)
  • eine Vielzahl von sonstigen Richtlinien und Dienstanweisungen (Einkauf, Bewirtung, Spenden, Finanzbuchhaltung etc.)
  • unabhängige state-of-the-art Hinweisgebersysteme 
  • mehrjährige Schulungspläne für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Alle Compliance-Richtlinien sind im IMS dokumentiert und liegen in deutscher, englischer, polnischer, tschechischer, ungarischer und rumänischer Sprache vor. Durch Risikoanalysen, Prüfungen und Internal Audits wird das Compliance Management System laufend überwacht. Verfehlungen werden geahndet, liefern gleichzeitig oft Ansatzpunkte für Verbesserungen unseres Regelwerks.

Anti-Korruption

Korruption wird bei der PORR nicht geduldet. Ein solches Verhalten ist ethisch verwerflich.

Von aktiver Korruption spricht man, wenn einer Vertreterin oder einem Vertreter des Geschäftspartners oder einer Behörde ein Vorteil angeboten, versprochen, gewährt oder dies gebilligt wird, um Vorteile für die PORR, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PORR oder Dritte zu erlangen. Die Gewährung eines solchen Vorteils ist ein Compliance-Verstoß.

Die Gewährung von Vorteilen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen und privaten Geschäftspartnern ist verboten.

Die Gewährung eines Vorteils ist auch dann unzulässig, wenn die Handlung, für die der Vorteil gewährt wird, rechtmäßig ist. Es ist ebenso unzulässig, den Vorteil einem Dritten (z.B. Angehörigen, Freunden, Partnern oder Bekannten) und nicht dem Geschäftspartner oder Amtsträger selbst zu gewähren.

Passive Korruption liegt vor, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der PORR für die Vornahme einer Handlung von einem Geschäftspartner oder Amtsträger einen persönlichen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt. Die Annahme eines solchen Vorteils ist ein Compliance-Verstoß. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PORR haben bei Kontakten mit Geschäftspartnern ihr Verhalten sorgfältig zu wählen. Schon der Anschein von Korruption ist unzulässig und zu vermeiden.

Die PORR bekennt sich uneingeschränkt zur Bekämpfung von Korruption und hat dies in ihrer Compliance-Organisation so umgesetzt, dass sie 2017 eine Zertifizierung nach dem neuen ISO 37001 Standard erlangen konnte.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Absprachen und abgestimmte Verhaltensweisen mit dritten Unternehmen, insbesondere Mitbewerbern, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bewirken oder bezwecken, sind verboten und werden von der PORR nicht toleriert.

Wettbewerbswidrige Absprachen sind unter anderem schriftliche Vereinbarungen, formlose (auch mündliche) Vereinbarungen, sonstige abgestimmte Verhaltensweisen, mit dritten Unternehmen (insb. Mitbewerbern, aber auch Lieferanten oder Kunden), wenn das Ziel oder die faktische Wirkung die Einschränkung des Wettbewerbs ist.

Verboten sind insbesondere Absprachen über den Preis (z.B. Angebots-, Wiederverkaufspreise), Absprachen über die Aufteilung eines Markts, Absprachen über Konditionen gegenüber dritten Unternehmen, Absprachen, einen Dritten nicht zu beliefern oder keine Leistungen anzubieten, sowie jede andere Absprache, die den Wettbewerb einschränkt oder dies bezweckt bzw. faktisch bewirkt.

Der Abschluss einer solchen Absprache ist ein Compliance-Verstoß. Dem Abschluss einer solchen Vereinbarung ist die sonstige abgestimmte Verhaltensweise gleichgestellt, wenn diese das Ziel oder die faktische Wirkung hat, den Wettbewerb einzuschränken. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PORR haben bei Kontakten mit Wettbewerbern und sonstigen dritten Unternehmen ihr Verhalten sorgfältig zu wählen. Schon der Anschein von wettbewerbswidrigem Verhalten ist zu vermeiden.

Weiters sind Absprachen mit Lieferanten und Nachunternehmern mit dem Ziel oder der faktischen Wirkung, den Wettbewerb einzuschränken, verboten.

Verboten sind insbesondere die Vereinbarung, welche Preise der Lieferant oder Nachunternehmer einem dritten Unternehmen, insbesondere Mitbewerber, anbietet, die Vereinbarung, welche wettbewerbsrechtlichen Konditionen der Lieferant oder Nachunternehmer einem dritten Unternehmen gewährt.

Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist ein Compliance-Verstoß.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PORR haben bei Kontakten mit Lieferanten und Nachunternehmern ihr Verhalten sorgfältig zu wählen. Schon der Anschein von wettbewerbswidrigem Verhalten ist zu vermeiden.

Compliance Zertifikate

Die PORR hat 2016/17 das Compliance Management System an die Anforderungen der nationalen und internationalen Standards und zwar ISO 37301 Compliance Management Systems (Internationaler Standard), ISO 37001 Anti-Bribery Management Systems (neuer Internationaler Standard) und ONR 192050 Compliance Management Systems (Österreichischer Standard) angepasst und verfügt seit November 2017 auch über die Zertifizierung für diese ISO und ONR Standards durch das Österreichische Normungsinstitut „AUSTRIAN STANDARDS“. Die PORR war somit österreichweit das erste börsennotierte, in der Baubranche tätige Unternehmen, welches diesen hohen Compliance-, Qualitäts- und Anti-Korruptionsanforderungen entspricht.

PORR AG Compliance - Hinweisgebersystem

Als verantwortungsvolles Unternehmen ist dieses Hinweisgebersystem ein integraler Bestandteil unserer Compliance-Organisation. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit mutmaßliche Verstöße gegen Tatbestände im Sinne folgender gesetzlicher Bestimmungen einzumelden:

1. Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ("EU Marktmissbrauchsverordnung" oder „MAR“)
2. Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („4. Geldwäsche-Richtlinie“)
3. Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HSchG)

Die Anonymität der Hinweisgeber ist dabei im vollen Umfang sichergestellt. Korrekte Meldungen bieten der Hinweisgeberin oder dem Hinweisgeber vollen Schutz.

Bewusste Falschmeldungen ziehen jedoch möglicherweise arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

https://whbs.porr.at