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Genussrechtskapital 2007

Zur weiteren Verbesserung der Finanzierungsstruktur wurden im Dezember 2007 von der ABAP Beteiligungs Holding GmbH (nach einem Emittentenwechsel 2019 heute PORR AG) Genussrechte auf unbestimmte Dauer ausgegeben.

Diese wurden 2019 von der PORR AG übernommen. Derzeit beläuft sich der Gesamtnennwert auf EUR 40,0 Mio. Die Verzinsung bis 31. Dezember 2025 beträgt 6,0 % p. a. vom Nominale der Genussscheine. Ab 1. Jänner 2026 beträgt die Verzinsung 13,0 % p. a. vom Nominale der Genussscheine.

Die PORR AG ist nur zur Zahlung von Zinsen verpflichtet, wenn sie beschließt, an die Aktionäre eine Dividende aus dem Jahresüberschuss zu bezahlen. Ist die PORR AG mangels einer derartigen Gewinnausschüttung zur Zahlung der auf ein Jahr entfallenden Zinsen nicht verpflichtet und macht sie von ihrem Recht der Nichtzahlung Gebrauch, so werden diese nicht bezahlten Zinsen als Zinsrückstände evident gehalten, die nachzuzahlen sind, sobald die PORR AG beschließt, eine Dividende aus dem Jahresüberschuss an ihre Aktionäre zu bezahlen. Im Fall der Kündigung durch die Emittentin oder der außerordentlichen Kündigung durch Genussrechtsberechtigte ist den Genussrechtsberechtigten das auf die Genussscheine geleistete Kapital zuzüglich der bis zu diesem Tag aufgelaufenen Zinsen und der Zinsrückstände zu leisten.

Da Zahlungen auf die Genussscheine – sowohl Zinsen als auch Kapitaltilgungen – zwingend nur bei Eintritt von Bedingungen zu leisten sind, deren Eintritt von der PORR AG bewirkt bzw. verhindert werden kann, und die Gruppe daher die Möglichkeit hat, Zahlungen auf diese Genussscheine dauerhaft zu vermeiden, sind diese Genussscheine als Eigenkapitalinstrument einzustufen.