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Presseinformation

Vertrag zur Errichtung des Bauloses Pfons-Brenner weiter aufrecht

Wien, am 28.10.2020 – Die gestern in einem Schreiben der BBT SE verkündete Rücktrittserklärung vom am 28.03.2018 zwischen der ARGE H51 Pfons-Brenner und der BBT SE geschlossenen Bauvertrag zur Errichtung des Bauloses Pfons-Brenner des Brennerbasistunnels ist eindeutig rechtswidrig, der Vertrag ist damit weiterhin aufrecht. Die PORR AG wird sämtliche Schritte setzen, um ihre Rechte zu wahren.

Die Brenner Basistunnel SE (BBT SE) hat mit von den beiden BBT-Vorständen Martin Gradnitzer und Gilberto Cardola unterzeichnetem Schreiben vom 27.10.2020 den Rücktritt vom Bauvertrag B0142 „aus schwerwiegenden (wichtigen) Gründen“ bekannt gegeben. Begründet wird der Vertragsrücktritt vor allem mit angeblicher „Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit dem Tübbingsystem“.

Karl-Heinz Strauss, Vorstandsvorsitzender der PORR AG: „Diese einseitige Vertragsauflösung ist eindeutig rechtswidrig. Der Vertrag zwischen der ARGE H51 und der BBT SE ist weiterhin aufrecht, selbst bei einer Neuvergabe.“  Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des renommierten Universitätsprofessors Dr. Andreas Kletečka. Das hätte weitreichende Folgen: „Bei einer rechtswidrigen Auflösung müsste die BBT auf jeden Fall den Vertrag mit der ARGE und allenfalls auch einen zweiten Vertrag mit einem neuen Auftragnehmer erfüllen. Die BBT hätte nicht nur den Gewinnentgang, sondern auch alle Kosten für die permanente Leistungsbereitschaft des gesamten ARGE-Belegschaft und der ARGE-Technik zu bezahlen. Das kann schon in die Nähe der ursprünglichen Auftragssumme kommen“, so Kletečka.

Aufsichts- und Managementfehler sollen kaschiert werden

Die Vertragsauflösung ist aber nicht nur rechtlich nicht gedeckt, sie ist auch höchst unverantwortlich gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ein weiterer jahrelanger Verzug dieses bedeutenden europäischen Infrastruktur-Projektes und Kostensteigerungen in vielfacher Millionenhöhe sind damit unvermeidlich. Die PORR war immer leistungs- und gesprächsbereit und hat technisch sichere Lösungen auch ohne Mehrkosten angeboten.

Strauss: „Seit nunmehr mindestens 2 Jahren wissen Vorstand und Aufsichtsrat der BBT SE, dass sie bei der Ausschreibung einen Fehler gemacht haben, der die Sicherheit des Tunnels gefährden würde.“ Würde die BBT, so Strauss, die Sicherheitsbedenken ernst nehmen, müssten Vorstand und Aufsichtsrat eingestehen, dass sie bei der Ausschreibung aus Kostengründen Parameter festgelegt haben, die bei Anwendung der gültigen technischen Normen die sichere Errichtung des Tunnels unmöglich machen. „Da aber offensichtlich nicht sein kann, was nicht sein darf, will man sich nun mit einer rechtswidrigen Vertragsauflösung retten.“

Aufrechter Vertrag

Die PORR AG, die an der ARGE H51 Pfons-Brenner mit ca. der Hälfte der Auftragssumme (966 Mio. Euro zzgl. USt.) beteiligt ist, wird sämtliche Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu wahren. „Der Vertrag ist aufrecht. Deshalb werden wir jetzt auch nicht den Kopf für die Management- und Aufsichtsfehler hinhalten und die BBT für den Schaden, der nun entstanden ist, zur Verantwortung ziehen,“ so Strauss abschließend.

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Ansprechpartner
Melanie Manner Pressesprecherin