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Ad-hoc Mitteilung

PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien

Maximales Volumen: 2% des Grundkapitals - Maximale Aktienanzahl: 785.565 Stückaktien

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Der Vorstand der PORR AG ("PORR" oder "Gesellschaft") hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2022 voraussichtlich im Zeitraum vom 07.10.2022 (einschließlich) bis voraussichtlich 30.06.2023 ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen und dabei eigene Aktien der PORR AG im Ausmaß von maximal 785.565 Stück bzw. bis zu 2% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 10 Mio..

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen – auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprograme der PORR. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der PORR AG haben. Die Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden unter https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/ veröffentlicht.

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.
 

Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2022.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 17. Juni 2022 gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: Das Rückkaufprogramm beginnt am 07.10.2022 (einschließlich) und dauert bis voraussichtlich 30.06.2023.
4. Aktiengattung: Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die Inhaber lautenden Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).
5. Beabsichtigtes maximales Volumen des Rückkaufs: Rückkauf von bis zu 785.565 Stück Aktien (entspricht bis zu rund 2% des Grundkapitals der Gesellschaft).
6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands darf der beim Rückkauf zu leistende Gegenwert nicht niedriger als EUR 1,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt EUR 10 Mio.
7. Art und Zweck des Rückkaufs: Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über mulitlaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen – auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprograme.
8. Allfällige Auswirkungen des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: Keine.
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens: Weder die Gesellschaft noch ein mit ihr verbundenes Unternehmen unterhält derzeit ein Aktienoptionsprogramm (wobei sich die Gesellschaft die Möglichkeit eines künftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes vorbehalten hat).


Die PORR AG weist gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 ("VVO") darauf hin, dass die gemäß § 7 VVO zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie die gemäß § 6 VVO zu veröffentlichenden allfälligen Änderungen des Rückkaufprogramms auf der Internetseite der PORR AG (www.porr-group.com) unter der Rubrik "Investor Relations" (https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/) veröffentlicht werden.
 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Karl-Heinz Strauss, CEO
PORR AG
T. +43 (0)50 626 - 1000
comms@porr-group.com 

Mag. Milena Ioveva, Konzernsprecherin
Leitung Group Communications, Investor Relations und Sustainability
PORR AG
T. +43 (0)50 626 - 1763
ir@porr-group.com

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